Das Urbarmachungsedikt war ein Erlass des preußischen Königs Friedrich II. vom 22. Juli 1765 für Ostfriesland. Das Edikt, das im historischen Zusammenhang weiterer friderizianischer Edikte zur inneren Kolonisation des Königreichs Preußens steht, erklärte Land mit nicht geklärten Besitzrechten, insbesondere die noch nicht urbar gemachten Moorflächen, zum Eigentum des Staates.
Der Erlass bezweckte die Moorkolonisierung. Er richtete sich auch gegen die eingessenen Bauern, die aufgrund des alten Aufstreckungsrechts aus Sicht Friedrichs zu große Flächen für sich beanspruchten. Er führte zugleich zu Einnahmen für Preußen durch die Erbpacht.
Der Begriff Moorkolonisierung oder Moorkolonisation bezeichnet die Urbarmachung von Land und die Ansiedlung von Menschen in Moorgebieten. Die Moorkolonisierung in Ostfriesland erstreckte sich über einen Zeitraum von mehreren hundert Jahren und fand erst im 20. Jahrhundert ihren Abschluss. Die Region im äußersten Nordwesten Deutschlands war seit dem Holozän von ausgedehnten Mooren bedeckt, die seit dem Mittelalter – mit Unterbrechungen – planmäßig besiedelt wurden. Die stets besser werdenden technischen Voraussetzungen und unterschiedliche rechtliche Gegebenheiten bestimmten dabei Art und Weise der Kolonisierung.